Allgemeine Geschäftsbedingungen
fitlife Fitnessclub Weilheim GmbH und fitlife Fitnessclub Peissenberg GmbH
Stand: Januar 2025
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Fitlife Fitnessclub Weilheim & Fitlife Fitnessclub Peißenberg mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines im Fitlife Fitnessclub Weilheim & Fitlife Fitnessclub Peißenberg abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Fitlife Fitnessclubs (Studios) berechtigt sind.
1.2 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaftsdauer hat eine Grundlaufzeit von 3, 4, 6, 8, 12 oder 20 Monaten und beginnt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes Datum (Änderung des Vertragsbeginns) vereinbart wurde. Wenn die Mitgliedschaftsvereinbarung nicht vom Mitglied oder dem Fitlife Fitnessclub spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat (taggenau) gekündigt werden.
1.3 Schüler-, Student- und Ausbildungstarife
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Schüler-, Student- und Ausbildungstarife werden nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, spätestens aber mit dem Erreichen des 27. Lebensjahres, automatisch auf den umseitig abgedruckten Mitgliedsbeitrag angepasst. Der Schüler-, Student- und Ausbildungsnachweis ist bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft, unaufgefordert in Kopie im Fitlife Fitnessclub einzureichen. Sollte kein Nachweis eingereicht werden, so wird der Mitgliedsbeitrag durch den Fitlife Fitnessclub auf den umseitig abgedruckten Beitrag angepasst.
1.4 Angebotsumfang
Die Mitgliedschaftsvereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils angebotenen Leistungen des betreffenden Fitlife Fitnessclubs zu nutzen. Hiervon ausgenom-men sind auf- oder einzelpreispflichtige Angebote, die separat zu den gültigen Konditionen erworben werden können.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Identifikationsfoto / Fitlife Fitnessclub Membercard
Jedes Neumitglied erhält bei Mitgliedschaftsabschluss eine Fitlife Membercard, die ihm/ihr den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Die Membercard wird dem Neumitglied mit der Post zugesendet, dies dauert in der Regel 2-5 Werktage. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks der Zugangskontrolle berechtigt das Neumitglied, den Fitlife Fitnessclub ein digitales Foto von ihm/ihr dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
2.2. Hausordnung
Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4. Bargeldloses Zahlen / Thekenverzehr
Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, in allen Studios bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die der Fitlife Fitnessclub zusätzlich anbietet,
vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Mitgliederverwaltungssoftware in Anspruch genommen werden können. Im Studio konsumierte Produkte, die nicht bezahlt wurden, werden am folgenden Werktag per SEPA-Lastschriftverfahren vom Mitgliedskonto eingezogen. Fitlife Fitnessclub kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen.
2.5. Verbrauchsübersicht
Das Mitglied hat die Möglichkeit, den aktuell gutgeschriebenen Betrag und den Verbrauch seit dem letzten Ladevorgang beim Service-Personal zu erfragen.
3. MITGLIEDSBEITRÄGE / VERTRAGSVORLAUF / ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
3.1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge ist umseitig vereinbart.
3.2 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die Beiträge von dem auf der Mitgliedschaftsvereinbarung genannten Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
3.3 Vertragsvorlauf
Der Vertragsvorlauf ist der Betrag vom Mitgliedschaftsabschluss (Datum der Unterzeichnung) bis zum ersten des Folgemonats. Er wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
3.4 Zusätzliche Leistungen
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet (siehe Mitgliedschaftsvereinbarung).
3.5 Preisanpassungsrecht
Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf die erhöhte Mehrwertsteuer beschränkt.
4. RÜCKLASTSCHRIFTEN / ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Bank- und Mahngebühren
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle eines dadurch verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem Mitglied Bankgebühren (variieren je nach Kreditinstitut) und anfallende Mahngebühren werden in Höhe von 2,50 € ab der 2. Mahnung fällig. Diese werden je nach Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Bankvorlagenlisten entweder am letzten Bankbuchungstag der Woche bzw. dem darauffolgenden Bankbuchungstag per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
4.2 Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, schuldhaft in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlenden Beiträge sofort fällig. Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Fitlife Fitnessclub berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.3 Verzugskosten
Der Fitlife Fitnessclub behält sich das Recht vor, dem Mitglied Ver-zugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5. STILLLEGUNG / KÜNDIGUNG / ÜBERTRAG DER MITGLIEDSCHAFT
5.1 Stilllegungsdauer
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann während der Dauer der Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen pro Kalenderjahr einen Monat stillgelegt werden. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft und das Mitglied ist in diesem Zeitraum ohne Check-In Berechtigung. Der Monatsbeitrag ist in dem Stilllegungszeitraum nicht fällig. Hierzu muss eine separate Ruhezeitvereinbarung unterschrieben werden, da sich die Grundlaufzeit und auch das Datum der Kündigungsfrist ändert. Diese Stilllegung muss schriftlich und mind. 7 Werktage vor Beginn der Stilllegung beantragt werden. Diese erfolgt nur monatsweise und können rückwirkend nicht gewährt werden. Ein schriftlich zu erklärendes, außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Außerordentliche Stilllegungen sind geregelt unter Punkt 5.2.
5.2 Außerordentliche Stilllegungen
Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot vom Fitlife Fitnessclub zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflich-tungen. Jedoch bietet der Fitlife Fitnessclub in besonderen Fällen folgende Regelung an:
Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft - auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus - monatsweise stilllgelegt werden. Die Ruhezeitvereinbarung und Beantragung sind geregelt wie unter Punkt 5.1.
Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für max. 12 Monate stillgelegt werden. Ein Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich. Die Ruhezeitvereinbarung und Beantragung sind ebenfalls geregelt wie unter Punkt 5.1.
5.3 Kündigung & Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft
Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Fitlife Fitnessclub schriftlich, im Sinne einer handschriftlich unterzeichneten Erklärung, einzureichen.
Soll eine Mitgliedschaft mit Ablauf der Grundlaufzeit enden, so kann die Kündigung bereits bei Mitgliedschaftsabschluss auf der Vereinbarung vermerkt werden. Andernfalls ist die Regelung in 1.2 zu beachten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel von über 25 km zum nächsten Fitlife Fitnessclub Standort.
5.4 Übertrag der Mitgliedschaft
Mitgliedschaftsvereinbarungen sind grundsätzlich nicht übertragbar.
6. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
6.1 Umgang mit der Membercard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.
6.2 Gebühr für Neuausstellung einer Membercard
Für eine Neuausstellung der Membercard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig.
6.3 Verbot der Weitergabe der Membercard
Die Mitgliedschaft im Fitlife Fitnessclub ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 200,00€. Dem Fitlife Fitnessclub bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.
6.4 Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Fitlife Fitnessclub unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Fitlife Fitnessclub dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
6.5 Nutzung der Spinde
Die vom Fitlife Fitnessclub zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
6.6 Nutzung der Kundenparkplätze
Die vom Fitlife Fitnessclub zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Fitlife Fitnessclub behält sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKWs, bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen, vor.
6.7 Konsumverbote / Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Fitlife Fitnessclub berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 200,00€ geltend zu machen.
6.8 Begleitpersonen / Tiere
Kindern und Tieren ist der Aufenthalt in den Fitness-, Wellness- und Kursbereichen nicht gestattet.
6.9 Mitbringen von Getränken
Der Verzehr von mitgebrachten nicht-alkoholischen Getränken ist im gesamten Fitlife Fitnessclub erlaubt.
7. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzerklärung wird zum Vertrag separat ausgewiesen und muss besonders bewilligt werden.
8. HAFTUNG FITLIFE FITNESSCLUB
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fitlife Fitness-club zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fitlife Fitnessclub nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
In diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe der Produkhaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemä-
ße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Fitlife Fitnessclub auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen vom Fitlife Fitnesschlub gelten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen dieser AGB
Der Fitlife Fitnessclub ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Fitlife Fitnessclub wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und eine Gelegenheit einräumen, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. Bei Ausbleiben eines Widerspruchs werden alle Änderungen, von Seiten des Mitglieds, akzeptiert.
9.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Fitlife Fitnessclub aufrechnen.
9.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirk-sam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
9.4 Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.