Hausordnung
der Fitlife Fitnessclubs Weilheim & Peissenberg
Stand: Januar 2025
A: ALLGEMEINES
1. Geltungsbereich der Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung und für jeden bindend, der das Studio betritt, wenn er eine Leistung in Anspruch genommen hat. (z.B. Tagesbesucher)
2. Erweiterter Geltungsbereich
Diese Hausordnung ist in erweitertem Sinn ebenfalls bei Aktivitäten und Veranstaltungen außerhalb der Räume und Einrichtungen von Fitlife gültig.
3. Verhalten in den Räumen von Fitlife
Wir bitten alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten von Fitlife bewegen, sich rücksichtsvoll, um Sicherheit und Sauberkeit bedacht zu verhalten, um die Vorzüge der Einrichtungen in vollem Umfang genießen zu können. Alkoholisierten und an einer ansteckenden Krankheit leidenden Mitgliedern / Personen ist der Zutritt untersagt. Mängel jeglicher Art können an der Rezeption gemeldet werden. Das Personal sorgt dann für eine schnelle Behebung.
4. Rauchen
Das Rauchen im Studio und in unmittelbarer Nähe des Studios ist untersagt.
5. Handel von Waren und Verzehr
Fitlife ist ein Dienstleistungsunternehmen mit zusätzlichem kommerziellem Charakter. Deshalb werden in den Bistrobereichen Waren, speziell Getränke und Zusatzernährungsprodukte, zum Kauf angeboten. Es ist untersagt, in den Räumen vom Fitlife Waren jeglicher Art selbst mitzubringen, diese offensichtlich zu verzehren bzw. Handel oder Akquise zu betreiben.
6. Unberechtigte Benutzung
Bei Personen, die die Einrichtungen vom Fitlfe unberechtigt benutzen, wird die doppelte – jeweils aktuelle gültige – Tagesbenutzungsgebühr erhoben und sofort zur Zahlung fällig. Es werden die Personalien festgehalten und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Bei Widerstand wird sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Betrug erstattet. Bei Missbrauch der Mitgliedskarte, insbesondere bei Weitergabe an Dritte, wird dieses mit sofortiger Wirkung eingezogen und die Mitgliedschaft fristlos – ohne Anspruch auf Beitragsrückerstattung – gekündigt.
7. Öffnungs- und Schließungszeiten
Je nach Mitgliedschaftsberechtigung stehen den Mitgliedern die Räume vom Fitlife innerhalb, der im Eingangsbereich ausgehängten Öffnungszeiten, zur Benutzung offen. Die Trainingsräume werden von den Mitgliedern spätestens 10 Minuten vor Schließung verlassen.
8. Verlust von Gegenständen
Fitlife übernimmt keine Haftung für verlorengegangene bzw. bei einem Mitarbeiter abgegebene Gegenstände. Fundsachen können an der Rezeption abgegeben und abgeholt werden, sofern das Mitglied bei wertvolleren Gegenständen nachweisen kann, dass es sein Eigentum ist. Wertvolle Fundsachen, z.B. Schmuck, werden nach 4 Wochen der zuständigen Behörde übergeben. Geringwertigere Fundsachen werden spätestens nach 4 Wochen vernichtet oder einem guten Zweck zugeführt.
9. Haftung
Fitlife und dessen Personal haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausnahme: Die Haftung beschränkt sich bei Leistungsverzug, zu vertretender Unmöglichkeit oder Nichterfüllung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Fitlife hat für diese Zwecke eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollte trotz der Vorsichtsmaßnahmen ein Mitglied, Mitarbeiter oder dritte Personen verletzt werden, muss das Personal umgehend darüber informiert werden, damit sofort Erste Hilfe geleistet werden kann und entsprechen Maßnahmen Richtlinien eingeleitet werden können.
10. Weisungsgebundenheit
Für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgt unser speziell dafür ausgebildetes Personal. Die Mitarbeiter stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist in jeden Fall Folge zu leisten.
11. Sicherheits- und Hygieneregelung
Aus Sicherheitsgründen unzulässig:
- Trainingsausführung barfuß oder mit Schlappen
- Rutschfeste Socken NUR bei der Trainingsausführung wird geduldet, auf den Fluren/ Toiletten NUR mit sauberen Trainingsschuhen)
- Glasflaschen und Glas außerhalb des Bistrobereiches
- Schlappen jeglicher Art außerhalb der Nasszonen
- Hanteltraining außerhalb des vorgesehenen Bereiches
- Falsche Trainingsausführungen
- Gewichtsscheiben auf den Boden legen
- Gewichtsblöcke von Kraft- Trainingsgeräten zusätzlich beschweren
- Unkontrolliertes, lautstarkes Ablegen von Gewichten jeder Art
Aus Hygienegründen:
- immer Handtuch mitführen
- Handtuch bei jedem Gerät und in der Sauna unterlegen
- sollen Geräte insb. Herz-Kreislaufgeräte nach der Trainingseinheit, mit den dafür vorgesehen Reinigungsmittel gesäubert werden
- darf nicht mit freien Oberkörper trainiert werden (sog: ,,Muscleshirts˜ werden geduldet)
- den Trainingsbereich nur mit sauberen Sportschuhen betreten
- Rasieren, Zähne putzen und Haare tönen / färben verboten
B: AUSSENBEREICH
1. Parkplätze / Außenanlagen / Vorplätze
In diesen Bereichen gilt jeweils zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung; ebenso übernimmt Fitlife auch hier keinerlei Haftung für Schäden. Allgemein soll in den Außenanlagen sowie auf Vorplätzen auf Sauberkeit geachtet werden und Abfall bzw. Unrat werden in den dafür bereitgestellten Behälter entsorgt.
C: REZEPTION / SERVICE / THEKENBEREICH
1. Mitgliedsausweis:
Sofern das Mitglied keine Zutritts-, bzw. Benutzungsberechtigung mittels Mitgliedsausweis nachweisen kann, kann nach Ermessen des Personals nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises einmaliger Zutritt gewährt werden. Der Mitgliedsausweis ist unaufgefordert dem Personal vorzuzeigen.
2. Bezahlungssystem
Im Fitlife werden im Bistrobereich Erfrischungsgetränke und verschiedene Produkte zur Unterstützung des Trainingserfolges angeboten. Die verzehrten Erfrischungsgetränke oder sonstigen Waren werden gebucht und aufsummiert und am Ende des Aufenthaltes bezahlt. Andernfalls wird das Mitgliedskonto anstandslos mit den verzehrten Produkten belastet.
3. Unfallverhütung
Um Verletzungen durch Glasscherben und Verschmutzungen zu vermeiden, dürfen Speisen und Getränke ausschließlich im Bistrobereich verzehrt werden.
D: UMKLEIDEN / SOLARIEN / NASSZONEN
1. Garderobenschränke
Jedes Mitglied ist für die korrekte Schließung seines Garderobenschrankes selbst verantwortlich. Fitlife übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, oder Beschädigung und empfiehlt, Wertgegenstände und größere Geldbeträge zu Hause zu lassen. Sporttaschen werden ausschließlich in den Garderobenschränken deponiert. Trotz regelmäßiger Reinigung der Garderobenschränke ist jeder Hinweis auf Verschmutzung wichtig.
2. Nasszonen
Aus Hygiene- und Infektionsgründen tragen alle Personen dazu bei, den Nasszonenbereich so sauber wie möglich zu halten und auf keinen Fall darf der Nassbereich mit Straßen- oder Trainingsschuhen betreten werden. Bei Verschmutzungen bitten wir um Informationen an unsere Mitarbeiter. Bei zusätzlich anfallenden Kosten für Reinigung, die durch ein Mitglied verursacht werden, werden diese an das Mitglied weiterberechnet.
3. Duschbereich
Fitlife empfiehlt für die Benutzung des Duschbereiches Badeschuhe zu benutzen. Handtücher können an der Rezeption geliehen werden.
E: TRAININGSBEREICH
1. Kraft-, und Ausdauerraum
Die Leistungen vom Fitlife umfassen Korrekturen der Trainingsausführung, Prüfung der Trainingspläne (insofern die Mitgliedschaft das beinhaltet) und Beantwortung von Fragen. Die Trainer gewähren eine Gleichbehandlung aller Mitglieder. Gegen Gebühr kann ein Trainer stundenweise für eine persönliche Trainingsbetreuung gemietet werden.
2. Kurs-Bereich
Hinweis: Es ist ausschließlich dem Kurs-Personal erlaubt, die Musikanlage in den Kurs-Räumen zu bedienen und zu benutzen. Die Klassenordnung regelt das Verhalten der Teilnehmer vor, während und nach den Kurs-Stunden. Getränke während Kurs-Stunden sind ausschließlich in Plastikflaschen erlaubt. Zu den Kursstunden ist sich verpflichtend An- und Abzumelden und man muss sich vor dem Kursbesuch frühzeitig an unserem Service ZUM TEILNEHMEN melden !
3. Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene
Der Trainingsbereich wird nur mit sauberen und festen Sportschuhen sowie sauberer Sportbekleidung benutzt. Die Trainingsgeräte werden während kommunikativen Pausen für andere Mitglieder freigegeben. Freigewichte (z.B. Hanteln) und Zubehör (z.B. Lastzugstangen) werden nach der Trainingseinheit wieder ordnungsgemäß in den ursprünglichen Bereich zurückgebracht.
Hinweis: Mitglieder, die trotz Hinweis des geschulten Fachpersonals Trainingsübungen gesundheitsschädigend ausführen, verlieren jeglichen Versicherungsschutz. Ebenso übernimmt Fitlife keine Haftung für Sofort- und Folgeschäden. Die Trainer sind verpflichtet üben den Vorfall eine Aktennotiz zu führen und den Namen, Ort, Sachverhalten und die Zeit festzuhalten.
F. SONSTIGE REGELUNGEN
1. Zutrittsberechtigung Kinder
Nach § 823 BGB und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben Kinder auch in Begleitung von Erwachsenen keinen Zutritt zu den Trainingsräumen. Kinder dürfen den Bistrobereich ausschließlich als Wartebereich nutzen.
2. Jugendliche können unter folgenden Voraussetzungen Mitglied im Fitlife werden:
a) Mindestalter 16 Jahre bei Jungen, 15 Jahre bei Mädchen
b) Die körperliche Verfassung lässt eine Mitgliedschaft zu
c) Der/ Die Erziehungsberechtigten müssen bei Vertragsabschluss mit im Hause Fitlife persönlich vor Ort sein.
3. Hausverbot
Die Geschäftsleitung ist berechtigt, einem Mitglied, das sich gegen die Hausordnung sowie den allgemeingültigen Regelungen von Fitlife verstößt, ein Hausverbot auszusprechen und zieht eine fristlose Kündigung bzw. Aufhebung der Mitgliedschaft nach sich. Ein Hausverbot kann nur durch die Geschäftsleitung revidiert werden.